Jeker Treuhand GmbH
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4242 Laufen

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Änderung der MWST-Sätze per 1. Januar 2018

Die MWST-Sätze ändern sich per 1.1.2018 wie folgt:

Massgebend für den anzuwendenden Steuersatz sind weder das Datum der Rechnungsstellung noch der Zahlung, sondern der Zeitpunkt respektive der Zeitraum der Leistungserbringung.

Bis zum 31. Dezember 2017 erbrachte Leistungen unterliegen grundsätzlich den bisherigen, ab dem 1. Januar 2018 erbrachte Leistungen den neuen Steuersätzen.

Aufgrund dieser Änderung besteht folgender Handlungsbedarf:

  • Anpassung und Ergänzung Ihrer Buchhaltungssoftware inkl. Kassensysteme mit den neuen MWST-Sätzen.
  • Offerten für Leistungen mit Ausführungsdatum nach dem 1. Januar 2018 sind mit den neuen Steuersätzen zu berechnen bzw. die neuen MWST-Sätze aufzuführen.
  • Bei der Fakturierung in der Übergangsphase ist zu beachten, dass die korrekten MWST-Sätze angewendet werden.

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