Jeker Treuhand GmbH
Joseph Feninger-Strasse 1
4242 Laufen
Die MWST-Sätze ändern sich per 1.1.2018 wie folgt:
Massgebend für den anzuwendenden Steuersatz sind weder das Datum der Rechnungsstellung noch der Zahlung, sondern der Zeitpunkt respektive der Zeitraum der Leistungserbringung.
Bis zum 31. Dezember 2017 erbrachte Leistungen unterliegen grundsätzlich den bisherigen, ab dem 1. Januar 2018 erbrachte Leistungen den neuen Steuersätzen.
Aufgrund dieser Änderung besteht folgender Handlungsbedarf: